

Auszug aus dem Gesellschaftsvertrag zu Zweck und Mittelverwendung
§ 1 Name, Sitz und Zweck der Gesellschaft
​
Das Institut für integrative psychosoziale Modelle in der Versorgungsforschung - kurz IPMV gUG - mit Sitz in Aachen verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Zweck der Gesellschaft ist
​
-
Die Förderung von Wissenschaft und Versorgungsforschung zur Wirkweise von integrativen psychosozialen Modellen, im Speziellen der Logosynthese®, in Psychotherapie, Coaching, Pädagogik und Beratung sowie die Förderung der Weiterentwicklung des Modells der Logosynthese®
-
Die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Behandlung von psychischen Störungen und Beeinträchtigungen durch integrative psychosoziale Modelle wie die Logosynthese®
-
Die Förderung der Jugendhilfe, insbesondere die frühe Erkennung und Behandlung von mentalen Blockaden durch integrative psychosoziale Modelle wie die Logosynthese®, um ein gesundes Aufwachsen junger Menschen in allen gesellschaftlichen Schichten und unter allen äußeren Umständen zu ermöglichen. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
Förderung und Unterstützung von Forschungsvorhaben mit dem Ziel, die Wirksamkeit und den Nutzen integrativer psychosozialer Modelle, insbesondere der Logosynthese®, nachzuweisen
​
Vergabe von Forschungsaufträgen zu integrativen psychosozialen Modellen, insbesondere der Logosynthese®, und deren Finanzierung.
​
Förderung und Unterstützung von Veranstaltungen, Kongressen, Konferenzen etc., die zur Unterstützung des Satzungszwecks beitragen.
​
Ermöglichung eines niedrigschwelligen Zugangs weltweit zu Schulung, Ausbildung und Weiterbildung von Fachpersonen aus den Bereichen Beratung, Coaching, Therapie und Pädagogik in psychosozialen Modellen, insbesondere der Logosynthese®.
​
Ermöglichung eines niedrigschwelligen Zugangs zu Schulungen in integrativen psychosozialen Modellen, insbesondere der Logosynthese® im öffentlichen Gesundheits-, Bildungs-, Verwaltungs- und Strafverfolgungswesen sowie in Organisationen der freien Wirtschaft zur Prävention und als Hilfe zur Selbsthilfe.
​
​
§ 2 Selbstlosigkeit
​
Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§ 3 Mittelverwendung, Gewinnanteile, sonstige Zuwendungen
​
Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Gesellschafter:innen dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten.
§ 4 unverhältnismäßige Vergütungen
​
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.